Seit meinen Studententagen gilt mein primäres Interesse dem Straf- und Strafprozessrecht. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Was das für die praktische Tätigkeit als Rechtsanwalt bedeutet, können Sie den nachfolgenden Unterpunkten entnehmen.
In der seit 1999 - dem Jahr meiner Zulassung als Rechtsanwalt - verstrichenen Zeit habe ich aber auch Erfahrungen auf anderen Rechtsgebieten gemacht, so dass ich Ihnen auch für nicht strafrechtliche Probleme anwaltliche Hilfe anbieten kann. Mehr dazu unter: [Andere Rechtsgebiete].