Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verkehrsordungswidrigkeiten, also Bußgeldsachen, sind Massenverfahren. Wer kann ernstlich von sich behaupten, noch nie im Leben einen Bußgeldbescheid erhalten zu haben? Zumal, wenn er einen Pkw sein Eigen nennt und diesen auch tatsächlich fährt?
Obwohl es sich also - gerade aus Sicht der Verwaltung - mehr oder weniger um Alltagsangelegenheiten handelt, können die Folgen immens sein. Die Bußgelder werden stetig angehoben und erreichen als Regelbußgeld in vielen Fällen schon dreistellige Höhen. Hinzu kommt das gefürchtete Fahrverbot: die meisten Menschen stehen vor größeren organisatorischen Schwierigkeiten, wenn sie für mindestens einen Monat ohne Führerschein auskommen sollen und folgerichtig ihr Fahrzeug nicht bewegen können.
Das sollte Grund genug sein, die Berechtigung eines Bußgeldbescheides zu überprüfen. Hierzu gibt es gleich mehrere Ansatzpunkte: ist der Betroffene, also derjenige, der den Bußgeldbescheid erhalten hat, tatsächlich der Fahrer? Der Nachweis kann oftmals nur über ein sogenanntes "Blitzer-Foto" geführt werden, aber wie genau ist dieses Bild? Wenn Sie es erreicht haben, dass der Bußgeldrichter das Foto nicht selbst auswerten kann, sondern ein anthropologisches Gutachten einholt, sind Sie Ihrem Ziel, den Bußgeldbescheid aufzuheben, schon ein gutes Stück näher gekommen.
Eine andere Frage ist die Korrektheit des Meßergebnisses. Die Zeiten, in denen sich die Verteidigung in Bußgeldsachen darauf beschränkt hat, den Eichschein für das verwendete Meßgerät anzufordern, sind wohl endgültig vorbei. Gegenwärtig streiten sich Verteidiger und Gerichte zumeist um die Frage, ob das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht auch die Übermittlung der sogenannten Rohdaten umfasst, also der technischen Daten, die das Gerät tatsächlich aufgenommen hat und nicht der Umsetzung dieser Daten in ein Meßergebnis.
Im Detail ist hier vieles zu tun, wenn man das Verfahren ernsthaft aufnehmen und betreiben möchte. Für den Betroffenen empfiehlt es sich aber wohl in jedem Falle - zumindest, wenn ein Fahrverbot im Raum steht - die Erfolgsaussichten eines Bußgeldverfahrens zu prüfen, ehe man sich kampflos in sein Schicksal ergibt.