Zeugenbeistand

 

Nicht nur die Position des Angeklagten kann sich als unangenehm erweisen, auch der Auftritt im Zeugenstand ist oftmals ausgesprochen wenig attraktiv. Das Bundesverfassungsgericht hat daher entschieden, dass sich jedermann in jeder Lage eines Verfahrens anwaltlichen Beistands versichern darf. Das gilt auch für den Zeugen, der sich im gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand helfen lassen kann.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Fragen Sie beantworten müssen oder befürchten, durch eine Prozesspartei unangemessen attackiert zu werden, kann ich Sie gern zur Verhandlung begleiten und dort Ihre Rechte wahrnehmen, beziehungsweise mit Ihnen im Vorfeld erörtern, welche Pflichten Sie als Zeuge haben und was Sie getrost verweigern dürfen.

Für einige Fälle sieht § 68b StPO sogar vor, dass der Zeugenbeistand vom Gericht beigeordnet - und bezahlt - werden kann.

Wenn Sie also eine Ihnen unwillkommene Zeugenladung erhalten haben, sollten Sie auf Ihre Rechte nicht vorschnell verzichten. Lassen Sie uns lieber erörtern, wie wir gemeinsam das Beste aus der Situation machen können.