Honorarfragen
Für die Frage des anwaltlichen Honorars gilt zweierlei: das Thema ist diskret und individuell zu behandeln. An dieser Stelle daher nur einige kurze Hinweise:
Beratung:
Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung für Verbraucher betragen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mindestens 10 und höchstens 190 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Innerhalb dieses Rahmens soll der Rechtsanwalt die Kosten "nach billigem Ermessen" bestimmen.
Nur Sie können wissen, ob Ihnen eine fachkundige Beratung diesen Betrag wert ist. Gemessen an den durchschnittlichen Kosten für andere Dienstleistungen scheint er mir jedenfalls nicht überhöht. Sollte ich ein Mandat nicht übernehmen können oder wollen, fallen Ihnen dafür natürlich keine Gebühren an. Falls es zu einem Mandatsverhältnis kommt, würden die Beratungsgebühren auf die später anfallenden Kosten angerechnet werden, so dass Ihnen insoweit kein Nachteil entsteht.
Kosten in Strafsachen:
Gerade in Strafsachen kann man zu Beginn des Verfahrens kaum sagen, welchen Umfang die anwaltliche Tätigkeit annimmt. Gern erläutere ich Ihnen an Hand des konkreten Falles, zu welchen Konditionen ich Ihnen eine sinnvolle Verteidigung anbieten kann. Je nachdem kann eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand die für beide Seiten sinnvollste Lösung sein. Lassen Sie uns darüber reden.
Pflichtverteidigung:
In vielen Fällen ist es möglich, eine Pflichtverteidigung zu erreichen. In diesem Falle kann ich die Anwaltsgebühren direkt mit der Staatskasse abrechnen. Ob das für Sie in Betracht kommt, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir miteinander erörtern sollten. Eine kleine Übersicht über Fragen rund um das Thema Pflichtverteidigung finden Sie im [Ratgeber] unter [Wann und wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?].
Kosten nach dem Gegenstandswert:
In den meisten anderen Fällen ergeben sich die Kosten nach der sogenannten Gebührentabelle. Auch hier kann ich Ihnen gern das Kostenrisiko Ihres konkreten Anliegens erläutern. Wiederum gilt: Die Erstberatung für einen Verbraucher kostet Sie maximal 190 € + Mehrwertsteuer. Wenn Sie überlegen, welche Beträge Sie zur Kontrolle Ihres Pkw investieren, wenn Sie ein verdächtigtes Motorengeräusch hören, sollte deutlich werden, dass diese Investition nicht unangemessen ist, zieht man die Risiken eines durch mangelnde Beratung vorschnell verlorenen Prozesses in Betracht.