Justizirrtum

Tatsächlich kommt es - wahrscheinlich sogar häufiger, als wir uns eingestehen wollen - immer wieder vor, dass am Ende eines Verfahrens ein falsches Urteil steht.

Manchmal hören wir in den Nachrichten davon, dass sich zehn Jahre später herausgestellt hat, dass ein anderer die Tat begangen hat, als der, der damals verurteilt wurde. Dann wird in der Regel auch mitgeteilt, dass der, der unschuldig verurteilt worden war, aus der Haft entlassen wurde, und eine Entschädigung erhalten soll. Seltener ist zu erfahren, wie es zu dem Fehler hatte kommen können und vor allem, wie er sich schließlich nach so langer Zeit herausgestellt hat.

Das Schlüsselwort hierzu heißt "Wiederaufnahmeverfahren", ein strafprozessuales Gebilde, das in den §§ 359-373a der StPO geregelt ist. Eine Wiederaufnahme durchzusetzen ist in der Praxis keinesfalls einfach. In den meisten Fällen wird es darauf ankommen, "neue Tatsachen oder Beweismittel" vorzubringen, was dadurch nicht einfacher wird, dass der Fall für die Justiz "gelöst" ist, der Verurteilte also keinerlei Hilfestellungen bei der Beschaffung solcher neuer Beweismittel findet.

Aber auch, wenn die Chancen für ein erfolgreiches Wiederaufnahmeverfahren schlecht stehen - in der Praxis ist es oftmals die einzige Option, die zur Verfügung steht, wenn am Ende doch noch so etwas ähnliches wie Gerechtigkeit geschaffen werden soll.

Gern biete ich Ihnen eine Beratungsmöglichkeit an, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie oder einer Ihrer Angehörigen Opfer eines Justizirrtums geworden ist - auch der längste Weg beginnt schließlich mit einem ersten Schritt.