Strafverteidigung

Die Strafverteidigung war und ist das Kernstück meiner anwaltlichen Tätigkeit. Dabei ist der Begriff der Strafverteidigung weit zu verstehen: er umfasst jede Form der Beistandsleistung für denjenigen, der in eine Straftat verwickelt ist, oder dem vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben.

Für den Mandanten bedeutet das freilich, dass er erst einmal Kenntnis darüber erlangen muss, dass er Verdächtigter (Beschuldigter) einer Straftat ist. Meist erfährt er dies durch ein trü­gerisch harmlos aussehendes Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft, mit dem er auf­ge­fordert wird, zu einer Vernehmung zu erscheinen oder zu einem Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen. Der Rat des Strafverteidigers kann hier nur lauten: Tun Sie es nicht!

Natürlich gibt es Fälle, in denen es vorteilhaft ist, frühzeitig an der Aufklärung des Sach­ver­halts mitzuwirken, aber ob Ihr Fall dazu gehört, können Sie in diesem Moment meist noch gar nicht wissen. Sie sollten in jedem Fall den Rat eines Anwalts einholen, der mit solchen Situationen vertraut ist. Eine Beratung muss nicht unerschwinglich teuer sein (siehe auch unter [Honorarfragen].