Opferschutz

Jede Medaille hat zwei Seiten. Natürlich kennt der Strafverteidiger vor allem die Seite des Angeklagten gut. Das Gesetz gibt aber nicht nur dem Angeklagten das Recht auf Verteidigung, sondern auch dem Opfer einer Straftat die Möglichkeit, sich aktiv an dem Verfahren zu beteiligen. Viele Kollegen lehnen die Vertretung von Opfern ab, weil sie sich dem "Rollenwechsel" nicht unterziehen möchten; andere Kollegen haben sich auf die Opfervertretung spezialisiert. Ich selbst bin gern bereit, die Medaille von beiden Seiten aus zu betrachten, also auch das Mandat desjenigen zu übernehmen, der Opfer einer Straftat geworden ist. Darüber hinaus halte ich diese Tätigkeit für ausgesprochen wichtig. Nehmen wir etwa folgendes Szenario:

 

Verhandelt wird eine Körperverletzung, durch welche der Täter das Opfer schwer verletzt hat. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht beginnt um 9 Uhr: der Angeklagte ist natürlich anwesend und auch das Tatopfer ist als Zeuge geladen und betritt um 9 Uhr den Saal. Gehört wird der Zeuge freilich zunächst nicht. Wenn er sich dem Verfahren nicht als Nebenkläger angeschlossen hat, wird er vielmehr gebeten, vor der Tür zu warten, bis er aufgerufen wird. Das kann dauern. Der Angeklagte schildert die Tat aus seiner Sicht. Die Sitzung wird unterbrochen, Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft verhandeln über eine Verständigung, die schließlich gelingt. Um 11 Uhr 45 wird der Opferzeuge hereingerufen. Das Gericht eröffnet ihm, dass der Angeklagte ein Geständnis abgelegt habe und es auf die Zeugenaussage nicht mehr ankommen. Auslagenerstattung erhalte er in Zimmer 53. Danke. Bleibt der Zeuge jetzt im Saal, erlebt er noch, wie zwei kurze, leidenschaftslose Plädoyers gehalten werden und der Angeklagte anschließend zu einer Geld- oder Bewährungsstrafe verurteilt wird. Gerechtigkeit erzielt. Nächster Fall nach der Mittagspause.

 

Das geht auch anders. Natürlich kann ich nicht in jedem Fall garantieren, dass die Strafe des Täters höher ausfällt oder er keine Bewährung bekommt. Ich kann aber dafür sorgen, dass das Opfer im Verfahren gegenwärtig ist und nicht als Verfahrensobjekt vor der Tür zu warten hat. Auch kann ich dem Zeugen wenigstens erklären, weshalb die Strafe so und nicht anders verhängt wurde.

 

Außerdem kann ich Sie über Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz beraten oder in Schadensersatzfragen unmittelbar gegenüber dem Täter vertreten. Wenn Sie daran Interesse haben, lassen Sie uns hierüber sprechen.