Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe?

Gerechtigkeit ist nicht selten eine teure Ware - die Verfassung gebietet allerdings, dass sie nicht unerschwinglich sein darf. Das bedeutet, dass derjenige, der die Kosten eines Verfahrens oder auch nur einer anwaltlichen Beratung nicht aufbringen kann, die Möglichkeit haben muss, staatliche Unterstützung zu erlangen.

So weit die Theorie. Die Praxis zu dieser Theorie heißt je nach Anlass und Rechtsgebiet Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe oder Beratungshilfe. Für Sie wichtig ist hierbei, dass sich Prozess- und Verfahrenskostenhilfe immer auf ein gerichtliches Verfahren beziehen, während die Beratungshilfe für außergerichtliche Verfahren geschaffen wurde. Außerdem muss ich gleich darauf hinweisen, dass es keine Prozesskostenhilfe für Strafsachen gibt. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben und die Anwaltskosten fürchten, schauen Sie bitte unter ["Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger"].

Weiter kann staatliche Mittel nur der verlangen, der sich selbst keinen Anwalt leisten kann. Das wird vom Gericht unter Verwendung eines Formulars geprüft. Dieses können Sie bei Gericht oder auch bei dem Anwalt Ihres Vertrauens bekommen, am besten aber laden Sie es sich einfach hier herunter:

 www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf für Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe


www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf für Beratungshilfe

Wenn es um Prozesskostenhilfe geht, vereinbaren Sie, nachdem Sie das Formular ausgefüllt und die notwendigen Belege zusammengesucht haben, einfach einen Besprechungstermin, bei dem wir die inhaltlichen Fragen Ihres Rechtsproblems erörtern können. Die weitere Antragstellung übernehme ich dann gern für Sie. (Natürlich können Sie auch gern einen Besprechungstermin vereinbaren, wenn Ihnen das Formular selbst Probleme bereitet oder Sie sich sonst nicht darüber klar sind, ob Prozesskostenhilfe der richtige Weg für Sie ist).

Geht es hingegen um Beratungshilfe ist die Sache leider etwas komplizierter: Hier muss ich Sie bitten, mit dem ausgefüllten, unterschriebenen und mit Belegen versehenen Antragsformular zunächst zum nächstgelegenen Amtsgericht zu gehen und den Antrag dort abzugeben (wenn Sie nicht wissen, welches Amtsgericht für Ihren Wohnort zuständig ist, rufen Sie mich einfach an). Vom Gericht erhalten Sie dann nach einigen Tagen einen sogenannten Berechtigungsschein. Mit diesem Schein vereinbaren Sie dann bitte einen Besprechungstermin bei mir, damit wir die rechtlichen Probleme, die Sie bedrängen, diskutieren können.