Insolvenzrecht: Was meint Vertretung? - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. November 2018, Az. AnwZ (Brfg) 51/18

Wie bei allen Fachanwaltsbezeichnungen gilt auch für den "Fachanwalt für Insolvenzrecht", dass derjenige, der sich um diesen Titel bemüht, besondere praktische Erfahrungen vorweisen muss. Das ist oftmals gar nicht so einfach, und so gibt es immer wieder kontroverse Meinungen dazu, welche Mandate nun eine praktische Tätigkeit begründen. Bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht gibt es etwa die Möglichkeit, Fälle der "Vertretung des Schuldners im Verbraucherinsolvenzverfahren" anzumelden. Der Kläger im hiesigen Verfahren wollte das in Anspruch nehmen, musste sich aber schon vom Bayerischen Anwaltsgerichtshof sagen lassen, dass das so einfach nicht ist; denn mit Fällen im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen dem Anwaltsgerichtshof zufolge, nur Fälle des "gerichtlichen" Verbraucherinsolvenzverfahrens gemeint sein. Der Kläger mochte sich hiermit nicht anfreunden und beantragte beim Bundesgerichtshof, die Berufung gegen diese Entscheidung zuzulassen. Doch der Bundesgerichtshof stützte die einschränkende Auffassung der Vorinstanz und stellte seinerseits fest, dass nur gerichtliche Fälle gemeint sind. Als Betroffener kann man sich über derlei einschränkende Auslegungen ärgern - das dahinter stehende Bestreben, den Erwerb der Fachanwaltstitel nicht zu sehr zu vereinfachen, damit die überhaupt noch eine qualitative Aussage ermöglichen, ist aber nicht ganz von der Hand zu weisen.