Steuerrecht: Gewichtung - Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2019, Az. AnwZ (Brfg) 80/18
Wieder einmal geht es um die Erreichung der notwendigen Fallzahlen, diesmal zur Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung eines "Fachanwalts für Steuerrecht". Der Antragsteller hatte, wie auch immer es dazu gekommen ist, in einer Reihe von Fällen vertreten, in denen die Angelegenheit durch zwei Instanzen durchgekämpft werden musste, also wohl beim Finanzgericht und beim Bundesfinanzhof anhängig war. Ärgerlicherweise gilt dies nur als ein Fall, auch wenn er bei mehreren Gerichten anhängig war. Das behagte dem Antragsteller nicht und so "gewichtete" er einzelne Fälle, vor allem die hier genannten in zwei Instanzen vertretenen Fällen mit einer Fallzahl von mehr als "1,0". Das sieht das Gesetz durchaus vor: Die Anwaltskammer, die über die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung entscheidet, kann besonders schwierige Fälle höher als "1,0" und umgekehrt auch einfache Fälle mit weniger als "1,0" gewichten. Sie war nur - anders als der Antragsteller im vorliegenden Fall dazu nicht bereit und auch der Bundesgerichtshof bestätigte, dass es keinen allgemeinen Rechtssatz gäbe, wonach zwei Instanzen einen Fall besonders schwierig oder bedeutend machten.